Q&A: Wie verhält es sich rechtlich wenn mehrere Erben Schulden geerbt haben?
Frage von : Wie verhält es sich rechtlich wenn mehrere Erben Schulden geerbt haben?
Wir haben heute einmal überlegt, dass ja ein Erbe unter den rechtlichen Erben aufgeteilt wird, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Wie würde es sich denn verhalten, wenn mehrere Erben ein Erbe angenommen hätten aber nur Schulden erben würden. Jedoch nur einer in der Lage wäre die Schulden zu bezahlen. Würden die Schulden auch “gerecht” unter den Erben aufgeteilt werden – egal ob zahlungsfähig oder nicht?
Ich weiß dass man das Erbe ablehnen kann, aber was wäre Gesetz den Fall es würde angenommen und nur einer wäre zahlungsfähig. Müsste er dann nur “sein Erbteil” bezahlen oder auch das der anderen, die dazu nicht in der Lage sind. Würde mich mal interessieren ob es da eine Regelung gibt.
Beste Antwort:
Answer by Sloop John B
Ja, es würde zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Aber man kann das Erbe ablehnen.
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22. Januar 2012 um 01:31
jeder Erbe kann – für sich- entscheiden ob er das Erbe annimmt oder nicht.
Das eigene Vermögen hat keinen Einfluss darauf.
Niemand kann gezwungem werden ein Erbe anzunehmen.
ja, Erbe UND Schulden werden gleichmässig aufgeteilt.
22. Januar 2012 um 01:31
Na aber sicher werden die Schulden auch geteilt,du kannst dir nicht nur das gelbe vom Ei raus picken.Bezahlen müssen die anderen nicht.
22. Januar 2012 um 01:32
Es wird so lange gesucht bis ein dummer gefunden wird.
22. Januar 2012 um 02:06
solch eine Erbschaft sollte man ausschlagen denn noch mehr Schulden braucht man wirklich nicht.
mfg
22. Januar 2012 um 02:18
Eine Erbengemeinschaft erbt als Gesamtschuldner. Da wird sich der Gläubiger schon zu orietieren wissen.
22. Januar 2012 um 02:40
Es kommt auf den Verwandtschaftsgrad an.
Davon %zentual.
anders geht das nicht.
Ablehnen geht immer.
22. Januar 2012 um 03:15
Laut Gesetz § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten .
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören Schulden die der Erblasser hinterlassen hat .
Da alle Erbnehmer (Kinder ) zu gleichen Teilen erben ,
werden die gerbten Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen von den Erbnehmern eingefordert , wenn keine Erbausschlagung
festgelegt wurde .
22. Januar 2012 um 03:58
durch ein Notar ablehnen und wenn man den erbschein beantragt auch ablehnen.
22. Januar 2012 um 04:32
Im Prinzip werden die Schulden wie Vermögen zu gleichen Teilen geerbt.
Das Problem liegt darin, dass bei Schulden der Gläubiger sich aus der Erbengemeinschaft einen aussuchen kann, von dem er die Forderung eintreibt, da die Erbengemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Wie die Erben das im Innenverhältnis klären, braucht den Gläubiger nicht zu interessieren.